1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Benutzung sämtlicher Services
von ICTvision, die unter dem Servicenamen POWERmessage angeboten werden
(nachfolgend PM-Services genannt).
2. Leistungen von ICTvision
Inhalt und Umfang der Dienstleistung
Inhalt und Umfang der einzelnen PM-Services ergeben sich aus den jeweiligen
Vertragsdokumenten (Leistungsbeschreibungen, Vertragsurkunden,
Bestellformulare, usw.), die zusammen mit den vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und den jeweils aktuellen Preisauszeichnungen für die
Dienstleistung die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden
(nachfolgend "Kunden" genannt) und ICTvision bilden. Im Rahmen der bestehenden
technischen und betrieblichen Möglichkeiten erbringt ICTvision, die in den
Vertragsdokumenten aufgeführten Leistungen, sofern die Kunden entsprechend
geeignete Endgeräte (nachfolgend "Teilnehmeranlagen" genannt) bereitstellen.
Sicherheitsvorkehrungen
ICTvision trifft Vorkehrungen, um ihre Infrastruktur vor unberechtigten
Eingriffen Dritter zu schützen. Ein absoluter Schutz vor unerlaubten Zugriffen
Dritter kann jedoch nicht gewährleistet werden. ICTvision kann für solche
Eingriffe nicht haftbar gemacht werden.
Beizug Dritter
ICTvision kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen jederzeit
Dritte beiziehen.
3. Leistungen/Mitwirkungspflichten der Kunden
Allgemein
Die Kunden sind für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der von ihnen
bezogenen PM-Services (insbesondere. Ziffer 6 ff.) und für eine fristgerechte
Bezahlung dieser Services (insbesondere Ziffern 4 und 5 ff) verantwortlich. Bei
Bestellung, Registrierung und weiteren Geschäftskontakten mit ICTvision sind
die Kunden zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet. Allfällige weitere
Pflichten der Kunden ergeben sich aus den entsprechenden Vertragsdokumenten.
Einrichtungen der Kunden
Die Kunden sind für die Anschaffung, Einrichtung, Funktionstüchtigkeit, den
Unterhalt und die Rechtskonformität ihrer für die Nutzung der PM-Services
notwendigen Teilnehmeranlagen und Anschlüsse (z.B. Telefon-,
Internet-Anschluss, Mobile Telefone und Endgeräte, usw.) selbst verantwortlich.
ICTvision übernimmt keine Garantie, dass die Nutzung der PM-Services mit allen
Teilnehmeranlagen und Einstellungen der Kunden möglich ist.
Sicherheitsvorkehrungen der Kunden
Die Kunden haben Sicherheitselemente wie Zugangskennungen und Passwörter
geeignet zu wählen und regelmässig, beziehungsweise bei Verdacht auf Missbrauch
sofort zu ändern. Passwörter sind sorgfältig aufzubewahren und sollten in
digitalen Medien nach Möglichkeit in verschlüsselter Form übermittelt werden.
Für die Verwendung der Sicherheitselemente sind die Kunden vollumfänglich
selbst verantwortlich. Die Kunden schützen ihre Teilnehmeranlagen und Daten vor
unbefugtem Zugriff durch Dritte und ergreifen jeweils entsprechend dem
aktuellsten Stand der Technik, Massnahmen zur Verhinderung von Störungen oder
Schäden an den Anlagen von ICTvision oder von Dritten (z.B. Verbreitung von
Computerviren, Würmern, Trojanern, usw.), soweit dies der allgemeinen Usanz
entspricht oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von den
Teilnehmeranlagen der Kunden unerlaubte Eingriffe in fremde Systeme ausgehen.
Verursacht eine Teilnehmeranlage eines Kunden Störungen oder Schäden an den
Anlagen von ICTvision oder von Dritten, kann ICTvision ihre Leistungserbringung
ohne Vorankündigung entschädigungslos einstellen und/oder Schadenersatz
fordern. ICTvision behält sich vor, die Teilnehmeranlagen der Kunden auf
Sicherheitsmängel zu überprüfen und die zur Verhütung oder Behebung von
Störungen oder Schäden an den Anlagen von ICTvision oder von Dritten
erforderlichen Massnahmen zu treffen oder solche Massnahmen von den Kunden zu
fordern. Die Kunden haben entsprechende von ICTvision geforderte Massnahmen zu
ergreifen. Kann eine Störung nicht anders behoben werden, haben die Kunden die
Teilnehmeranlagen auf eigene Kosten zu ändern oder ihren Betrieb einzustellen.
Verantwortung für Benutzung des PM-Services
Die Kunden sind für jede Benützung ihrer PM-Services - auch für eine solche
durch unbefugte Dritte - verantwortlich. Sie haben insbesondere alle infolge
Benützung ihrer PM-Services geschuldeten Gebühren zu bezahlen. Wird ICTvision,
ein Organ oder ein Mitarbeiter von ICTvision wegen einer gesetzes- oder
vertragswidrigen Nutzung eines PM-Services durch den Kunden oder einen Dritten
straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen, so stellt
der verantwortliche Kunde den Betroffenen von allen Ansprüchen frei und haftet
für den entstandenen Schaden.
Sicherung der Daten
Die Kunden sind für die Sicherung ihrer Daten allein verantwortlich.
4. Preise
Massgebend sind die jeweils aktuellen Preislisten von ICTvision für die
entsprechenden PM-Services, soweit die Preise nicht in den entsprechenden
Vertragsdokumenten festgelegt oder unmittelbar vor der Nutzung einer bestimmten
Dienstleistung bekanntgegeben werden. Mit der Inanspruchnahme der angebotenen
PM-Services akzeptieren die Kunden die jeweils geltenden Preise. Ändert
ICTvision die Preise, kann sie gleichzeitig den Leistungsumfang und/oder die
vor der Preissenkung gewährten Rabatte anpassen.
5. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Allgemein
Die PM-Services werden dem Kunden entweder gegen Vorauskasse erbracht oder aber
in Rechnung gestellt. ICTvision erstellt die Rechnung aufgrund ihrer
Aufzeichnungen. Diese gelten auch dann als richtig, wenn die Kunden Einwände
gegen die Rechnung erheben, die technischen und administrativen Abklärungen von
ICTvision aber keine Anhaltspunkte für Fehler ergeben. Der Rechnungsbetrag ist
bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Verfalltag oder innert der angegebenen
Zahlungsfrist zu bezahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befinden sich die
Kunden automatisch im Verzug. Die Kunden können bis zu diesem Datum schriftlich
und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlassen sie dies, gilt
die Rechnung als akzeptiert. Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag der
Rechnung, so kann ICTvision verlangen, dass die Kunden den unbeanstandeten Teil
der Rechnung fristgerecht bezahlen.
Zahlungsverzug
Haben die Kunden bis zum Verfalltag oder innert der angegebenen Zahlungsfrist
weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen
erhoben, kann ICTvision die Leistungserbringung bei allen mit den Kunden
abgeschlossenen Verträgen nach erfolgloser Mahnung unterbrechen, andere
Massnahmen zur Verhinderung von Schaden treffen und/oder den Vertrag frist- und
entschädigungslos auflösen. Für Mahnungen erhebt ICTvision Mahngebühren in der
Höhe CHF 20.- pro Mahnung. Die Kunden tragen sämtliche Kosten, welche ICTvision
durch den Zahlungsverzug entstehen.
Vorauszahlung, Sicherheit
ICTvision kann ohne Angabe von Gründen eine Vorauszahlung oder Sicherheit
verlangen. Leisten die Kunden die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht, kann
ICTvision die gleichen Massnahmen treffen wie beim Zahlungsverzug. Sicherheiten
in Form einer Barhinterlegung werden zum Zinssatz für Sparkonti verzinst.
ICTvision kann alle Forderungen gegen die Kunden mit geleisteten Sicherheiten
verrechnen.
Verrechnung
Die Kunden können Forderungen von ICTvision nicht mit allfälligen
Gegenforderungen verrechnen.
6. Inhalt der Informationen / rechts- und vertragskonforme Nutzung /
Missbräuche
Inhalt der Informationen
Die Kunden sind für den Inhalt der Informationen (Daten in jeglicher Form,
Sprache, usw.) verantwortlich, welche sie von ICTvision speichern
,transportieren und/oder bearbeiten lassen oder die sie allenfalls Dritten
zugänglich machen. Für Informationen, welche die Kunden erhalten oder die
Dritte über die PM-Services verbreiten oder zugänglich machen, ist ICTvision
nicht verantwortlich.
Rechts- und vertragskonforme Benutzung
Die Kunden sind für die rechts- und vertragskonforme Benutzung ihrer PM-Services
verantwortlich. Sie dürfen die PM-Services weder zur Beunruhigung oder
persönlichen Belästigung von Dritten noch für einen anderen rechts- oder
vertragswidrigen Zweck missbrauchen.
Massnahmen gegen Missbräuche
Bestehen begründete Anzeichen für eine rechtswidrige Benutzung eines
PM-Services, wird eine solche von Betroffenen oder einer Behörde angezeigt oder
ist eine solche durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, kann ICTvision die
Daten der des Missbrauchs verdächtigten Kunden den Betroffenen oder den
zuständigen Behörden bekannt geben, die Polizei und/oder andere zuständige
Behörden über den Vorfall informieren, die Kunden zur rechts- und
vertragskonformen Benützung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne
Vorankündigung entschädigungslos einstellen, den Vertrag frist- und
entschädigungslos auflösen und/oder gegebenenfalls Schadenersatz verlangen.
ICTvision kann die gleichen Massnahmen treffen, wenn sie Grund zur Annahme hat,
dass die Kunden den Vertrag verletzen oder verletzen werden oder wenn die
Kunden bei Vertragsabschluss unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht
haben. Kündigt ICTvision aus einem der genannten Gründe den Vertrag, bleiben
die Kunden gegebenenfalls gemäss den Bestimmungen über die vorzeitige
Vertragsbeendigung zahlungspflichtig.
7. Kundendaten
Allgemein
Beim Umgang mit Daten hält sich ICTvision an die geltende Gesetzgebung,
insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht. ICTvision erhebt,
speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen, für die Pflege und Entwicklung der Kundenbeziehung, die
Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von
Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Die
Kunden willigen ein, dass ICTvision im Zusammenhang mit Abschluss und
Abwicklung des Vertrags Auskünfte über sie einholen bzw. Daten betreffend ihres
Zahlungsverhaltens weitergeben kann, ihre Daten für die bedarfsgerechte
Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte
Angebote verwendet. Wird eine Leistung von ICTvision gemeinsam mit Dritten
erbracht oder beziehen die Kunden Leistungen Dritter über die Infrastruktur von
ICTvision , so kann ICTvision Daten über die Kunden an Dritte weitergeben,
insoweit dies für die Erbringung solcher Leistungen oder für das Inkasso
notwendig ist. Daten, die bei der Nutzung der PM-Services oder der von
ICTvision betriebenen Websites anfallen, können für massgeschneiderte Angebote
von ICTvision und/oder von ausgewählten Dritten verwendet werden.
8. Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertrags erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht
ausschliessliche Recht zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte von
ICTvision. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den entsprechenden
Vertragsdokumenten. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung
entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten von
ICTvision verbleiben bei ihr oder den berechtigten Dritten.
9. Verfügbarkeit des Dienstes
ICTvision bietet eine hohe Verfügbarkeit ihrer Infrastruktur, kann jedoch keine
Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren
übernehmen. ICTvision behält sich vor, jederzeit Unterhaltsarbeiten an ihrer
Infrastruktur auszuführen, die zu Betriebsunterbrüchen führen können.
Zusätzlich behält sich ICTvision vor, zur Bekämpfung von Spam und schadhaftem
Code (z.B. Viren, Würmer, Trojaner, usw.) bestimmte PM-Services vorübergehend
zu sperren.
10. Haftung von ICTvision
Allgemeine Haftungsbestimmung
Bei Vertragsverletzungen haftet ICTvision für den nachgewiesenen Schaden, sofern
sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. ICTvision haftet nicht für
Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen.
ICTvision übernimmt keine Kosten für die Leistungen der Kunden oder von durch
die Kunden beauftragten Dritten im Zusammenhang mit dem Eingrenzen und/oder
Beheben von allfälligen Störungen eines PM-Services. Kosten für Leistungen von
ICTvision im Zusammenhang mit dem Eingrenzen und/oder Beheben von allfälligen
Störungen eines PM-Services haben ebenfalls die Kunden zu tragen, sofern die
Ursache der Störung auf Mängel oder auf die fehlerhafte Handhabung der von den
Kunden benützten Endgeräte zurückzuführen ist.
Investitionsschutz
ICTvision optimiert die durch die PM-Services verfügbaren Dienstleistungen
laufend und schützt dadurch die Investitionen ihrer Kunden. Es besteht hingegen
kein Anspruch einzelner Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung der
Funktionalität der PM-Services oder auf die Beibehaltung von darüber
zugänglichen Services Dritter, sofern dies nicht ausdrücklich in der
Vertragsurkunde festgehalten ist.
Höhere Gewalt
ICTvision haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer
Gewalt zeitweise unterbrochen, teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als
höhere Gewalt gelten namentlich Naturereignisse von besonderer Intensität
(Lawinen, Überschwemmungen usw.), kriegerische Ereignisse, Terrorismus, Streik,
unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Stromausfall, Computerviren,
Würmer, Trojaner, usw.
Informationen, Warenbezüge, usw.
ICTvision gibt keine Zusicherung ab und übernimmt keine Haftung oder Gewähr für
die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- und Zweckmässigkeit,
Verfügbarkeit sowie zeitgerechter Zustellung von Informationen, welche über die
PM-Services zugänglich gemacht werden. ICTvision erstattet keine Gebühren
zurück. Benutzen die Kunden die PM-Services zum Bezug von Waren oder
Dienstleistungen Dritter, ist ICTvision - soweit nicht ausdrücklich anders
vereinbart - für diese Geschäfte nicht Vertragspartner. ICTvision übernimmt
keinerlei Haftung oder Gewähr für die über die PM-Service-Mechanismen bezogenen
oder bestellten Dienstleistungen oder Waren, auch dann nicht, wenn ICTvision
das Inkasso von Drittforderungen gegenüber den Kunden durchführt.
11. Inkrafttreten, Dauer und Beendigung des Vertrages
Die Angebote von ICTvision sind freibleibend. Das heisst, der Vertrag zwischen
den Kunden und ICTvision kommt erst durch Annahme der Bestellung der Kunden
durch ICTvision zustande. Sofern ICTvision dies ausdrücklich vorbehält, kommt
der Vertrag erst durch Unterzeichnung einer schriftlichen Urkunde zustande. Die
Mindestvertragsdauer und die Kündigungsmodalitäten ergeben sich aus den
Vertragsdokumenten. Mangels gegenteiliger Bestimmungen in den
Vertragsdokumenten ist der Vertrag unbefristet und kann von jeder Partei unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten auf das Ende eines jeden
Monats schriftlich gekündigt werden, frühestens auf das Ende einer allfälligen
Mindestvertragsdauer. Eine Rückvergütung von im voraus bezahlten Gebühren pro
rata temporis ist in jedem Fall ausgeschlossen. Wurde eine Mindestvertragsdauer
vereinbart und kündigen die Kunden den Vertrag vor deren Ablauf, schulden sie
ICTvision das gemäss Vertrag geschuldete Entgelt für die Restlaufzeit. Betrifft
die Kündigung nur einen Teil der Dienstleistungen von ICTvision, so bleiben die
vertraglichen Bestimmungen für die übrigen Dienstleistungen anwendbar.
12. Vertragsänderungen
ICTvision behält sich vor, bestimmtePM-Services einzustellen sowie
Dienstleistungen, Preise, Leistungsbeschreibungen und die vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen sowie
Informationen zu den PM-Services gibt ICTvision den Kunden in geeigneter Weise
(z.B. als Newsletter per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf dem PM-Portal)
bekannt. Im Falle einer vertraglich vereinbarten Mindestdauer haben die Kunden
das Recht, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Preiserhöhungen
und/oder wesentlicher Vertragsänderungen ohne finanzielle Folgen vorzeitig zu
kündigen. Ohne Kündigung gelten die bekannt gegebenen Preiserhöhungen und
Vertragsänderungen als von den Kunden genehmigt. Ändern sich die Steuer- und
Abgabesätze (namentlich der Mehrwertsteuer), so ist ICTvision berechtigt, ihre
Tarife entsprechend anzupassen. Die Kunden haben in diesem Fall kein Recht auf
vorzeitige Kündigung.
13. Übertragung von Rechten und Pflichten
Die Kunden dürfen ohne vorgängige Zustimmung von ICTvision keine Rechte und
Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. ICTvision kann die Rechte
und Pflichten aus diesem Vertrag an eine andere Gesellschaft übertragen.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern. Zwingende
Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
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