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gegen Knoten in der Kommunikation

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Benutzung sämtlicher Services von ICTvision, die unter dem Servicenamen POWERmessage angeboten werden (nachfolgend PM-Services genannt).

2. Leistungen von ICTvision


Inhalt und Umfang der Dienstleistung

Inhalt und Umfang der einzelnen PM-Services ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsdokumenten (Leistungsbeschreibungen, Vertragsurkunden, Bestellformulare, usw.), die zusammen mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den jeweils aktuellen Preisauszeichnungen für die Dienstleistung die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden (nachfolgend "Kunden" genannt) und ICTvision bilden. Im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten erbringt ICTvision, die in den Vertragsdokumenten aufgeführten Leistungen, sofern die Kunden entsprechend geeignete Endgeräte (nachfolgend "Teilnehmeranlagen" genannt) bereitstellen.

Sicherheitsvorkehrungen

ICTvision trifft Vorkehrungen, um ihre Infrastruktur vor unberechtigten Eingriffen Dritter zu schützen. Ein absoluter Schutz vor unerlaubten Zugriffen Dritter kann jedoch nicht gewährleistet werden. ICTvision kann für solche Eingriffe nicht haftbar gemacht werden.

Beizug Dritter

ICTvision kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen jederzeit Dritte beiziehen.

3. Leistungen/Mitwirkungspflichten der Kunden


Allgemein

Die Kunden sind für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der von ihnen bezogenen PM-Services (insbesondere. Ziffer 6 ff.) und für eine fristgerechte Bezahlung dieser Services (insbesondere Ziffern 4 und 5 ff) verantwortlich. Bei Bestellung, Registrierung und weiteren Geschäftskontakten mit ICTvision sind die Kunden zu wahrheitsgetreuen Angaben verpflichtet. Allfällige weitere Pflichten der Kunden ergeben sich aus den entsprechenden Vertragsdokumenten.

Einrichtungen der Kunden

Die Kunden sind für die Anschaffung, Einrichtung, Funktionstüchtigkeit, den Unterhalt und die Rechtskonformität ihrer für die Nutzung der PM-Services notwendigen Teilnehmeranlagen und Anschlüsse (z.B. Telefon-, Internet-Anschluss, Mobile Telefone und Endgeräte, usw.) selbst verantwortlich. ICTvision übernimmt keine Garantie, dass die Nutzung der PM-Services mit allen Teilnehmeranlagen und Einstellungen der Kunden möglich ist.

Sicherheitsvorkehrungen der Kunden

Die Kunden haben Sicherheitselemente wie Zugangskennungen und Passwörter geeignet zu wählen und regelmässig, beziehungsweise bei Verdacht auf Missbrauch sofort zu ändern. Passwörter sind sorgfältig aufzubewahren und sollten in digitalen Medien nach Möglichkeit in verschlüsselter Form übermittelt werden. Für die Verwendung der Sicherheitselemente sind die Kunden vollumfänglich selbst verantwortlich. Die Kunden schützen ihre Teilnehmeranlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte und ergreifen jeweils entsprechend dem aktuellsten Stand der Technik, Massnahmen zur Verhinderung von Störungen oder Schäden an den Anlagen von ICTvision oder von Dritten (z.B. Verbreitung von Computerviren, Würmern, Trojanern, usw.), soweit dies der allgemeinen Usanz entspricht oder wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass von den Teilnehmeranlagen der Kunden unerlaubte Eingriffe in fremde Systeme ausgehen. Verursacht eine Teilnehmeranlage eines Kunden Störungen oder Schäden an den Anlagen von ICTvision oder von Dritten, kann ICTvision ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos einstellen und/oder Schadenersatz fordern. ICTvision behält sich vor, die Teilnehmeranlagen der Kunden auf Sicherheitsmängel zu überprüfen und die zur Verhütung oder Behebung von Störungen oder Schäden an den Anlagen von ICTvision oder von Dritten erforderlichen Massnahmen zu treffen oder solche Massnahmen von den Kunden zu fordern. Die Kunden haben entsprechende von ICTvision geforderte Massnahmen zu ergreifen. Kann eine Störung nicht anders behoben werden, haben die Kunden die Teilnehmeranlagen auf eigene Kosten zu ändern oder ihren Betrieb einzustellen.

Verantwortung für Benutzung des PM-Services

Die Kunden sind für jede Benützung ihrer PM-Services - auch für eine solche durch unbefugte Dritte - verantwortlich. Sie haben insbesondere alle infolge Benützung ihrer PM-Services geschuldeten Gebühren zu bezahlen. Wird ICTvision, ein Organ oder ein Mitarbeiter von ICTvision wegen einer gesetzes- oder vertragswidrigen Nutzung eines PM-Services durch den Kunden oder einen Dritten straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen, so stellt der verantwortliche Kunde den Betroffenen von allen Ansprüchen frei und haftet für den entstandenen Schaden.

Sicherung der Daten

Die Kunden sind für die Sicherung ihrer Daten allein verantwortlich.

4. Preise

Massgebend sind die jeweils aktuellen Preislisten von ICTvision für die entsprechenden PM-Services, soweit die Preise nicht in den entsprechenden Vertragsdokumenten festgelegt oder unmittelbar vor der Nutzung einer bestimmten Dienstleistung bekanntgegeben werden. Mit der Inanspruchnahme der angebotenen PM-Services akzeptieren die Kunden die jeweils geltenden Preise. Ändert ICTvision die Preise, kann sie gleichzeitig den Leistungsumfang und/oder die vor der Preissenkung gewährten Rabatte anpassen.

5. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen


Allgemein

Die PM-Services werden dem Kunden entweder gegen Vorauskasse erbracht oder aber in Rechnung gestellt. ICTvision erstellt die Rechnung aufgrund ihrer Aufzeichnungen. Diese gelten auch dann als richtig, wenn die Kunden Einwände gegen die Rechnung erheben, die technischen und administrativen Abklärungen von ICTvision aber keine Anhaltspunkte für Fehler ergeben. Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Verfalltag oder innert der angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befinden sich die Kunden automatisch im Verzug. Die Kunden können bis zu diesem Datum schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlassen sie dies, gilt die Rechnung als akzeptiert. Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag der Rechnung, so kann ICTvision verlangen, dass die Kunden den unbeanstandeten Teil der Rechnung fristgerecht bezahlen.

Zahlungsverzug

Haben die Kunden bis zum Verfalltag oder innert der angegebenen Zahlungsfrist weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, kann ICTvision die Leistungserbringung bei allen mit den Kunden abgeschlossenen Verträgen nach erfolgloser Mahnung unterbrechen, andere Massnahmen zur Verhinderung von Schaden treffen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Für Mahnungen erhebt ICTvision Mahngebühren in der Höhe CHF 20.- pro Mahnung. Die Kunden tragen sämtliche Kosten, welche ICTvision durch den Zahlungsverzug entstehen.

Vorauszahlung, Sicherheit

ICTvision kann ohne Angabe von Gründen eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. Leisten die Kunden die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht, kann ICTvision die gleichen Massnahmen treffen wie beim Zahlungsverzug. Sicherheiten in Form einer Barhinterlegung werden zum Zinssatz für Sparkonti verzinst. ICTvision kann alle Forderungen gegen die Kunden mit geleisteten Sicherheiten verrechnen.

Verrechnung

Die Kunden können Forderungen von ICTvision nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen.

6. Inhalt der Informationen / rechts- und vertragskonforme Nutzung / Missbräuche


Inhalt der Informationen

Die Kunden sind für den Inhalt der Informationen (Daten in jeglicher Form, Sprache, usw.) verantwortlich, welche sie von ICTvision speichern ,transportieren und/oder bearbeiten lassen oder die sie allenfalls Dritten zugänglich machen. Für Informationen, welche die Kunden erhalten oder die Dritte über die PM-Services verbreiten oder zugänglich machen, ist ICTvision nicht verantwortlich.

Rechts- und vertragskonforme Benutzung

Die Kunden sind für die rechts- und vertragskonforme Benutzung ihrer PM-Services verantwortlich. Sie dürfen die PM-Services weder zur Beunruhigung oder persönlichen Belästigung von Dritten noch für einen anderen rechts- oder vertragswidrigen Zweck missbrauchen.

Massnahmen gegen Missbräuche

Bestehen begründete Anzeichen für eine rechtswidrige Benutzung eines PM-Services, wird eine solche von Betroffenen oder einer Behörde angezeigt oder ist eine solche durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, kann ICTvision die Daten der des Missbrauchs verdächtigten Kunden den Betroffenen oder den zuständigen Behörden bekannt geben, die Polizei und/oder andere zuständige Behörden über den Vorfall informieren, die Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benützung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und/oder gegebenenfalls Schadenersatz verlangen. ICTvision kann die gleichen Massnahmen treffen, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass die Kunden den Vertrag verletzen oder verletzen werden oder wenn die Kunden bei Vertragsabschluss unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht haben. Kündigt ICTvision aus einem der genannten Gründe den Vertrag, bleiben die Kunden gegebenenfalls gemäss den Bestimmungen über die vorzeitige Vertragsbeendigung zahlungspflichtig.

7. Kundendaten


Allgemein

Beim Umgang mit Daten hält sich ICTvision an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht. ICTvision erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, für die Pflege und Entwicklung der Kundenbeziehung, die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Die Kunden willigen ein, dass ICTvision im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrags Auskünfte über sie einholen bzw. Daten betreffend ihres Zahlungsverhaltens weitergeben kann, ihre Daten für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote verwendet. Wird eine Leistung von ICTvision gemeinsam mit Dritten erbracht oder beziehen die Kunden Leistungen Dritter über die Infrastruktur von ICTvision , so kann ICTvision Daten über die Kunden an Dritte weitergeben, insoweit dies für die Erbringung solcher Leistungen oder für das Inkasso notwendig ist. Daten, die bei der Nutzung der PM-Services oder der von ICTvision betriebenen Websites anfallen, können für massgeschneiderte Angebote von ICTvision und/oder von ausgewählten Dritten verwendet werden.

8. Geistiges Eigentum

Für die Dauer des Vertrags erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte von ICTvision. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den entsprechenden Vertragsdokumenten. Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten von ICTvision verbleiben bei ihr oder den berechtigten Dritten.

9. Verfügbarkeit des Dienstes

ICTvision bietet eine hohe Verfügbarkeit ihrer Infrastruktur, kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren übernehmen. ICTvision behält sich vor, jederzeit Unterhaltsarbeiten an ihrer Infrastruktur auszuführen, die zu Betriebsunterbrüchen führen können. Zusätzlich behält sich ICTvision vor, zur Bekämpfung von Spam und schadhaftem Code (z.B. Viren, Würmer, Trojaner, usw.) bestimmte PM-Services vorübergehend zu sperren.

10. Haftung von ICTvision


Allgemeine Haftungsbestimmung

Bei Vertragsverletzungen haftet ICTvision für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. ICTvision haftet nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen. ICTvision übernimmt keine Kosten für die Leistungen der Kunden oder von durch die Kunden beauftragten Dritten im Zusammenhang mit dem Eingrenzen und/oder Beheben von allfälligen Störungen eines PM-Services. Kosten für Leistungen von ICTvision im Zusammenhang mit dem Eingrenzen und/oder Beheben von allfälligen Störungen eines PM-Services haben ebenfalls die Kunden zu tragen, sofern die Ursache der Störung auf Mängel oder auf die fehlerhafte Handhabung der von den Kunden benützten Endgeräte zurückzuführen ist.

Investitionsschutz

ICTvision optimiert die durch die PM-Services verfügbaren Dienstleistungen laufend und schützt dadurch die Investitionen ihrer Kunden. Es besteht hingegen kein Anspruch einzelner Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung der Funktionalität der PM-Services oder auf die Beibehaltung von darüber zugänglichen Services Dritter, sofern dies nicht ausdrücklich in der Vertragsurkunde festgehalten ist.

Höhere Gewalt

ICTvision haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten namentlich Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen usw.), kriegerische Ereignisse, Terrorismus, Streik, unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Stromausfall, Computerviren, Würmer, Trojaner, usw.

Informationen, Warenbezüge, usw.

ICTvision gibt keine Zusicherung ab und übernimmt keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Recht- und Zweckmässigkeit, Verfügbarkeit sowie zeitgerechter Zustellung von Informationen, welche über die PM-Services zugänglich gemacht werden. ICTvision erstattet keine Gebühren zurück. Benutzen die Kunden die PM-Services zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter, ist ICTvision - soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart - für diese Geschäfte nicht Vertragspartner. ICTvision übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr für die über die PM-Service-Mechanismen bezogenen oder bestellten Dienstleistungen oder Waren, auch dann nicht, wenn ICTvision das Inkasso von Drittforderungen gegenüber den Kunden durchführt.

11. Inkrafttreten, Dauer und Beendigung des Vertrages

Die Angebote von ICTvision sind freibleibend. Das heisst, der Vertrag zwischen den Kunden und ICTvision kommt erst durch Annahme der Bestellung der Kunden durch ICTvision zustande. Sofern ICTvision dies ausdrücklich vorbehält, kommt der Vertrag erst durch Unterzeichnung einer schriftlichen Urkunde zustande. Die Mindestvertragsdauer und die Kündigungsmodalitäten ergeben sich aus den Vertragsdokumenten. Mangels gegenteiliger Bestimmungen in den Vertragsdokumenten ist der Vertrag unbefristet und kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten auf das Ende eines jeden Monats schriftlich gekündigt werden, frühestens auf das Ende einer allfälligen Mindestvertragsdauer. Eine Rückvergütung von im voraus bezahlten Gebühren pro rata temporis ist in jedem Fall ausgeschlossen. Wurde eine Mindestvertragsdauer vereinbart und kündigen die Kunden den Vertrag vor deren Ablauf, schulden sie ICTvision das gemäss Vertrag geschuldete Entgelt für die Restlaufzeit. Betrifft die Kündigung nur einen Teil der Dienstleistungen von ICTvision, so bleiben die vertraglichen Bestimmungen für die übrigen Dienstleistungen anwendbar.

12. Vertragsänderungen

ICTvision behält sich vor, bestimmtePM-Services einzustellen sowie Dienstleistungen, Preise, Leistungsbeschreibungen und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen sowie Informationen zu den PM-Services gibt ICTvision den Kunden in geeigneter Weise (z.B. als Newsletter per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf dem PM-Portal) bekannt. Im Falle einer vertraglich vereinbarten Mindestdauer haben die Kunden das Recht, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Preiserhöhungen und/oder wesentlicher Vertragsänderungen ohne finanzielle Folgen vorzeitig zu kündigen. Ohne Kündigung gelten die bekannt gegebenen Preiserhöhungen und Vertragsänderungen als von den Kunden genehmigt. Ändern sich die Steuer- und Abgabesätze (namentlich der Mehrwertsteuer), so ist ICTvision berechtigt, ihre Tarife entsprechend anzupassen. Die Kunden haben in diesem Fall kein Recht auf vorzeitige Kündigung.

13. Übertragung von Rechten und Pflichten

Die Kunden dürfen ohne vorgängige Zustimmung von ICTvision keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. ICTvision kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an eine andere Gesellschaft übertragen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

 

Version 1.00.000 vom 9. März 2005.

     
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